Definition Kredit

Kredit = Professionelles Ausleihen

Bei einem Kredit stellt Ihnen jemand Geld zur Verfügung, das Sie zu einem späteren Zeitpunkt zurückzahlen.

Der Begriff Kredit stammt vom lateinischen credere "glauben" und creditum "das auf Treu und Glauben Anvertraute".

Definition Kredit: Geldsumme, die von einer Person, einem Unternehmen oder einer Bank für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt wird. Für die Überlassung dieser Geldsumme muss der Begünstigte ein Entgelt, genannt Zins, zahlen. Meistens muss er der Bank als Garantie für die ausgeliehene Geldsumme auch eine Sicherheit geben. Diese nennt man Deckung.“ (Quelle SVRB Bankfach-Glossar) Dass diese Deckung wegfällt und die Zinsen entsprechend höher sind, ist typisch für den Konsumkredit.

Das Konsumkredtigesetz (KKG)

Konsumkreditgesetz

Am 1. Januar 2003 traten das revidierte Konsumkreditgesetz (KKG) und die dazu gehörende Verordnung in Kraft.

1. Ziel des neuen Konsumkreditgesetzes
Das revidierte Konsumkreditgesetz (KKG) tritt samt der dazu gehörenden Ausführungsverordnung (VKKG) am 1. Januar 2003 in Kraft. Der Bundesrat verstärkt mit diesem Gesetz den Schutz der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer (nachfolgend: Kreditnehmer) vor Überschuldung und hat eine landesweit einheitliche Rechtsgrundlage für die Vergabe von Konsumkrediten geschaffen.

Zentrale Neuerungen sind:
– die obligatorische Kreditfähigkeitsprüfung durch die Kreditgeber
– die Pflicht der Kreditgeber, gewährte Konsumkredite zu melden
– die Einhaltung des vom Bundesrat festgelegten Höchstzinssatzes
– das Widerrufsrecht der Kreditnehmer

2. Geltungsbereich des neuen Konsumkreditgesetzes
Das Konsumkreditgesetz erfasst nur Konsumkredite, das heisst Kredite an natürliche Personen, die keinem beruflichen oder gewerblichen Zweck dienen.

Das Konsumkreditgesetz schützt Kontoinhaber bei
– Überziehungskrediten auf laufendem Konto und
– Kontoüberziehungen, die die Bank stillschweigend akzeptiert.

Folgende Verträge werden ebenfalls durch das Konsumkreditgesetz geregelt:

Kredit- und Kundenkarten mit Kreditoption
Darlehen (insbesondere Finanzierungs- und Ratenkredite), Zahlungsaufschübe und ähnliche Finanzierungshilfen
– bestimmte Leasingverträge

Ausnahmen
Ein Überziehungskredit fällt insbesondere dann nicht unter das Konsumkreditgesetz, wenn er
– grundpfandgedeckt ist
– durch hinterlegte bankübliche Sicherheiten gedeckt ist
– durch ausreichende Vermögenswerte gedeckt ist, welche der Kreditnehmer

beim Kreditgeber hält
– weniger als CHF 500 oder mehr als CHF 80’000 beträgt
– innert 3 Monaten zurückbezahlt werden muss
– innert 12 Monaten in nicht mehr als 4 Raten zurückbezahlt werden muss



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