Definition Kredit
Kredit = Professionelles Ausleihen
Bei einem Kredit stellt Ihnen jemand Geld zur Verfügung, das Sie zu einem späteren Zeitpunkt zurückzahlen.
Der Begriff Kredit stammt vom lateinischen credere "glauben" und creditum "das auf Treu und Glauben Anvertraute".
Definition Kredit: Geldsumme, die von einer Person, einem Unternehmen oder einer Bank für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt wird. Für die Überlassung dieser Geldsumme muss der Begünstigte ein Entgelt, genannt Zins, zahlen. Meistens muss er der Bank als Garantie für die ausgeliehene Geldsumme auch eine Sicherheit geben. Diese nennt man Deckung.“ (Quelle SVRB Bankfach-Glossar) Dass diese Deckung wegfällt und die Zinsen entsprechend höher sind, ist typisch für den Konsumkredit.
Das Konsumkredtigesetz (KKG)
Konsumkreditgesetz
Am 1. Januar 2003 traten das revidierte
Konsumkreditgesetz (KKG) und die dazu gehörende Verordnung in Kraft.
1. Ziel des neuen
Konsumkreditgesetzes
Das revidierte
Konsumkreditgesetz (KKG) tritt samt der dazu gehörenden Ausführungsverordnung (VKKG) am 1. Januar 2003 in Kraft. Der Bundesrat verstärkt mit diesem Gesetz den Schutz der
Kreditnehmerinnen und
Kreditnehmer (nachfolgend:
Kreditnehmer) vor Überschuldung und hat eine landesweit einheitliche Rechtsgrundlage für die Vergabe von
Konsumkrediten geschaffen.
Zentrale Neuerungen sind:
– die obligatorische
Kreditfähigkeitsprüfung durch die
Kreditgeber
– die Pflicht der
Kreditgeber, gewährte
Konsumkredite zu melden
– die Einhaltung des vom Bundesrat festgelegten Höchstzinssatzes
– das Widerrufsrecht der
Kreditnehmer
2. Geltungsbereich des neuen
Konsumkreditgesetzes
Das
Konsumkreditgesetz erfasst nur
Konsumkredite, das heisst Kredite an natürliche Personen, die keinem beruflichen oder gewerblichen Zweck dienen.
Das
Konsumkreditgesetz schützt Kontoinhaber bei
– Überziehungskrediten auf laufendem Konto und
– Kontoüberziehungen, die die Bank stillschweigend akzeptiert.
Folgende Verträge werden ebenfalls durch das
Konsumkreditgesetz geregelt:
–
Kredit- und Kundenkarten mit Kreditoption
–
Darlehen (insbesondere Finanzierungs- und
Ratenkredite), Zahlungsaufschübe und ähnliche Finanzierungshilfen
– bestimmte
Leasingverträge
Ausnahmen
Ein
Überziehungskredit fällt insbesondere dann nicht unter das
Konsumkreditgesetz, wenn er
– grundpfandgedeckt ist
– durch hinterlegte bankübliche Sicherheiten gedeckt ist
– durch ausreichende Vermögenswerte gedeckt ist, welche der
Kreditnehmer
beim
Kreditgeber hält
– weniger als CHF 500 oder mehr als CHF 80’000 beträgt
– innert 3 Monaten zurückbezahlt werden muss
– innert 12 Monaten in nicht mehr als 4 Raten zurückbezahlt werden muss
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